
Eigentum verpflichtet
Eigentum gilt gemeinhin als Inbegriff persönlicher Freiheit. Wer ein Grundstück oder eine Wohnung besitzt, meint oft, darüber nach eigenem Gutdünken verfügen zu können. Gleichermaßen wird Eigentum vor allem als Einnahmequelle oder Geldanlage gesehen. Tatsächlich ist Eigentum rechtlich geschützt, zugleich aber fest in soziale und öffentliche Rahmenbedingungen eingebettet. Das Recht betrachtet
Eigentum bzw. Vermögen nicht nur als schrankenlose Herrschaft, sondern betont auch die soziale Verantwortung und Haftung, die damit verbunden sind. Diese Begrenzung zeigt sich besonders deutlich im Alltag. Wer baut, muss Abstände einhalten, selbst wenn auf dem eigenen Grund ausreichend Platz wäre.
Ein Haus darf nicht beliebig erhöht oder umgebaut werden, wenn dadurch Licht, Aussicht oder Sicherheit der Nachbarn beeinträchtigt werden können. Auch Lärm, Gerüche oder Rauch können rechtlich relevant sein, sobald sie ein zumutbares Maß überschreiten. Ähnlich verhält es sich bei landwirtschaftlichen Flächen oder privaten Wegen. Ein Grundstück darf nicht eingezäunt werden, wenn dadurch ein seit Jahrzehnten genutzter Durchgang versperrt wird. Die Nutzung von Grund kann eingeschränkt sein, um Landschaft, Wasser oder Kulturgüter zu schützen, unter Umständen selbst dann, wenn der Eigentümer daraus wirtschaftliche Nachteile erfährt. Das Recht verleiht dem Eigentum weitreichende, aber keine uneingeschränkten Befugnisse. Das Recht sorgt dafür, dass private Freiheit dort endet, wo sie das berechtigte Interesse anderer oder der Gemeinschaft beeinträchtigt.
DR. CARSTEN WEBER-ISELE
Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Gerontopsychiatrie

.jpg)