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DDr. Iris Pircher

Unterhaltungspflicht der Kinder für die Eltern

Was viele überrascht: Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, auch umgekehrt kann eine rechtliche Verantwortung entstehen. Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Eltern, Großeltern, usw., sind verpflichtet, sich gegenseitig finanziell und auch moralisch zu unterstützen. 

Daher müssen erwachsene Kinder ihren Eltern finanziell helfen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können. Sollten die Kinder dazu finanziell nicht in der Lage sein, kann die Verpflichtung auf die Enkel übergehen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine tatsächliche Bedürftigkeit der Eltern vorliegt und die Kinder wirtschaftlich leistungsfähig sind. In der Praxis stellt sich diese Frage häufig im Zusammenhang mit Pflegekosten. Reichen Rente und eigenes Vermögen der Eltern nicht aus, wird überprüft, ob und in welchem Umfang die Kinder zur Zahlung herangezogen werden. Diese Unterstützungspflicht ist keineswegs grenzenlos und es wird auch nicht automatisch ein bestimmter Fixbetrag verlangt. Entscheidend ist stets die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kinder: wer selbst nur über ein geringes Einkommen verfügt oder bereits eine eigene Familie versorgen muss, wird entsprechend entlastet. Vor den eigenen Kindern ist allerdings der Ehepartner zur Beistandspflicht verpflichtet.  Das Strafgesetzbuch hat sogar einen eigenen Straftatbestand eingeführt, der die Verletzung der familiären Beistandspflicht, sowohl der finanziellen als auch der moralischen, bestraft.

DR. CARSTEN WEBER-ISELE

Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Gerontopsychiatrie

www.pazeider-medical-center.com

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