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DDr. Iris Pircher

Wenn aus lästigen Nachrichten eine Straftat wird

Eine Nachricht, ein Anruf oder eine Kontaktanfrage in sozialen Netzwerken sind zunächst nichts Ungewöhnliches. Problematisch wird es, wenn eine Person trotz klarer Ablehnung nicht aufhört, den Kontakt zu suchen. Was manche als Hartnäckigkeit oder Ausdruck von Zuneigung verstehen, kann aus rechtlicher Sicht den Tatbestand des Stalkings erfüllen. Das italienische Strafrecht ahndet sogenanntes „beharrliches Nachstellen“. Darunter fallen wiederholte Verhaltensweisen, die bei einer anderen Person Angst oder Unsicherheit auslösen oder deren Lebensgewohnheiten erheblich beeinträchtigen. Entscheidend ist dabei nicht eine einzelne Handlung, sondern die Gesamtheit des Verhaltens über einen längeren Zeitraum. Typische Beispiele sind fortwährende Anrufe, zahlreiche Nachrichten, das wiederholte Auftauchen am Arbeitsplatz oder vor der Wohnung sowie die ständige Kontaktaufnahme über soziale Medien oder das Beobachten einer Person. Dieses Verhalten sollte vom Opfer dokumentiert werden. Häufig treten solche Situationen nach dem Ende einer Beziehung auf. Nicht jeder möchte eine Trennung akzeptieren, und manche versuchen über Wochen oder Monate hinweg, den Kontakt wiederherzustellen. Für die Gerichte ist vor allem die Wirkung auf das Opfer von Bedeutung. Fühlt sich die betroffene Person bedroht? Ändert sie ihren Alltag aus Angst? Vermeidet sie bestimmte Orte oder Wege? Das Strafrecht schützt nicht nur vor körperlichen Angriffen, sondern auch vor Verhaltensweisen, die die persönliche Freiheit erheblich einschränken. 

DR. CARSTEN WEBER-ISELE

Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Gerontopsychiatrie

www.pazeider-medical-center.com

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